Ausweispflicht für Hunde mit Impfausweis inkl. gültiger Tollwutimpfung.
Die Auflagen des zuständigen Veterinär Amtes besagen, dass
auf der Pfotenmesse nur den Hunden Einlass gewährt werden darf, die
eine gültige Tollwutimpfung besitzen.
Nachgewiesen ist diese durch das Vorlegen des entsprechenden Impfausweises.
Der Impfausweis muß vollständig ausgefüllt sein, insbesondere die
Zusammengehörigkeit von Hund und Ausweis muss nachvollziehbar sein,
d.h. bei EU-Heimtierausweisen muss eine Tätowirung bzw. eine Chip
Nummer eingetragen sein.
Bei den alten (gelben) Impfausweisen ist die Rasse eingetragen sein.
Diese Regelung gilt gleichermaßen für Aussteller und Besucher der
Veranstaltung.
Sollte kein gültiger Impfpass mitgeführt werden, wird dem Hund der
Eintritt verwehrt!
Wir bitten dringend um Beachtung.